Hammer- und Krallenzehen
Befund:
Hammerzehe/n: das Endglied der betroffenen Zehe(n) ist/sind im Endgelenk zur Fußsohlenseite umgebogen;
Krallenzehe: die betr. Zehe(n) ist/sind im Grundgelenk fußrückenwärts gebogen, in Mittel- und Endgelenke(n) zur Fußsohlenseite umgebogen.
Beschwerden:
Deformität der Zehe(n), Beschwerden meist durch Schwielen und Druckstellen („Clavi“).
Ursache:
Meist infolge Fußdeformitäten wie Plattfuß, Spreizfuß, Knickfuß, Hohlfuß; oft auch Fehlstellung der Großzehe mit Druckstelle auf der Innenseite des Grundgelenkes der Großzehe und Abweichung der Großzehe selbst zur Fußaußenseite (siehe hierzu auch „Hallux valgus“).
Die Operation:
Sollte eine Beeinflussung der ursächlichen Deformität durch Verbände oder Einlagenbehandlung nicht möglich sein, so muß eine Korrekturoperation der Zehe(n) durchgeführt werden: Nach lokaler Betäubung der betroffenen Zehe(n) wird unter Schonung der Strecksehnen (Fußrückenseite) über einen Hautschnitt das Mittelgelenk der Zehe(n) dargestellt, dann das Gelenkköpfchen des Grundgliedes (1. Zehenglied) entfernt. Die Zehe(n) wird/werden gerichtet, ein dünner Draht wird von der Zehenspitze aus bis zum Mittelfußknochen hin vorgebohrt, um das Ergebnis zu halten. Unter Umständen muss auch die Strecksehne verlängert werden.
Hammerzehe/n: das Endglied der betroffenen Zehe(n) ist/sind im Endgelenk zur Fußsohlenseite umgebogen;
Krallenzehe: die betr. Zehe(n) ist/sind im Grundgelenk fußrückenwärts gebogen, in Mittel- und Endgelenke(n) zur Fußsohlenseite umgebogen.
Beschwerden:
Deformität der Zehe(n), Beschwerden meist durch Schwielen und Druckstellen („Clavi“).
Ursache:
Meist infolge Fußdeformitäten wie Plattfuß, Spreizfuß, Knickfuß, Hohlfuß; oft auch Fehlstellung der Großzehe mit Druckstelle auf der Innenseite des Grundgelenkes der Großzehe und Abweichung der Großzehe selbst zur Fußaußenseite (siehe hierzu auch „Hallux valgus“).
Die Operation:
Sollte eine Beeinflussung der ursächlichen Deformität durch Verbände oder Einlagenbehandlung nicht möglich sein, so muß eine Korrekturoperation der Zehe(n) durchgeführt werden: Nach lokaler Betäubung der betroffenen Zehe(n) wird unter Schonung der Strecksehnen (Fußrückenseite) über einen Hautschnitt das Mittelgelenk der Zehe(n) dargestellt, dann das Gelenkköpfchen des Grundgliedes (1. Zehenglied) entfernt. Die Zehe(n) wird/werden gerichtet, ein dünner Draht wird von der Zehenspitze aus bis zum Mittelfußknochen hin vorgebohrt, um das Ergebnis zu halten. Unter Umständen muss auch die Strecksehne verlängert werden.
Eine Gipsbehandlung ist nicht erforderlich, der Vorfuß sollte allerdings durch Fersengang nicht belastet werden, hierzu verordnen wir einen sog. "Vorfußentlastungsschuh".
Nach der Operation:
Der Draht wird nach 2-3 Wochen wieder entfernt. Dieses ist nahezu schmerzlos. Eine Vollbelastung mit Abrollen über den Vorfuß ist allerdings erst nach 4-6 Wochen möglich.
Nachbemerkung:
Es können ggf. mehrere Zehen eines Fußes gleichzeitig operiert werden, es sollte jedoch darauf verzichtet werden, zeitgleich beide Füße zu behandeln, um eine Entlastung und das Gehen durch die nichtoperierte Gegenseite zu erleichtern.
> zurück zum vorherigen Artikel